Der Vorstand
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit gewählt. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter zusammen mit einem Vorstandsmitglied vertreten die Kleingartenanlage als gesetzlicher Vertreter gerichtlich oder außergerichtlich. Wählbar ist jedes Mitglied des Vereins nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Es sollte über die für die jeweilige Vorstandsarbeit nötige Eignung verfügen.
Der Vorstand wird in seiner Arbeit durch Obmänner unterstützt
Sie leisten insbesondere Unterstützung bei den Ablesungen zum Jahresende und andere Maßnahmen.
In Havariefällen ist ein Mitglied des Vorstandes oder einer der aufgeführten Obmänner zu verständigen. Die Erreichbarkeit entnehmen Sie bitte den Aushängen.
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Vorsitzender
Garten 100
Jörg Reppin
Tel.: 0381-1208813
Handy: 0173-9124508
Schatzmeister
Garten 165
Klaus Saupe
Tel.: 0381- 715221
e-mail:
Schriftführer
stellv. des Vorsitzenden
Garten 79
Andre Schwarz
Tel.: 0172-3990912
e-mail:
Auszug Schreiben Bauamt / Abt. Bauordnung Rostock vom 26.10.2005
Terrassenüberdachungen an Lauben in Kleigartenverein
Die betreffenen Terrassenflächen können mit einer einrollbaren Markise versehen werden, um einen gewünschten Sonnenschutz zu erreichen. Außerdem können Terrassen von einer Pergola eingefasst werden. Eine Pergola ist eine nach oben offene Holzkonstruktion, um die sich gewöhnlich Pflanzen ranken.
Von einer Pergola kann nicht mehr gesprochen werden, sobald die Holzkonstruktion eine geschlossene Überdeckung erhält.Hierbei ist es unerheblich, in welcher Zeit die jeweilige Überdeckung entfernt werden kann bzw. wie sie befestigt ist.
Erhält eine Pergola eine geschlossene Überdeckung, ergibt sich ein Raum mit fiktiven Außenwänden, welcher eine zusätzliche Abstandsfläche erzeugt.
Damit entsprechen alle Überdachungen, soweit sie die zulässigen 24 m² überschreiten, nicht den Forderungen des BkleingG.

(dieser ist immer über den Vorstand zu stellen )
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