Ärger in Rostocks Kleingärten: Verband verbietet Planschbecken und Trampoline
Es kracht erneut bei Rostocks Kleingärtnern: Der Dachverband hat größere Trampoline und auch Planschbecken in den Parzellen verboten. Eltern sind sauer und auch so mancher Vereinschef hat kein Verständnis mehr für die Entscheidungen: Worum es geht, was genau verboten sein soll und wer sich dagegen jetzt wehrt.
Rostock
Hüpfen und springen, Spaß haben und lachen: Felix (4) und Paula (11)

machen das für ihr Leben gern. Auf ihrem Trampolin, in Mamas und Papas Kleingarten in
der Südstadt. Doch hüpfende Kinder – sie sind in Rostocks Kleingärten offenbar gar nicht
gerne gesehen:
Der Verband der Gartenfreunde, Dachverband der knapp 150 Kleingartenvereine in der Hansestadt, hat Trampoline und auch Schwimmbecken
verboten.
Dagegen aber regt sich Widerstand – nicht nur bei Julia Sievert-Boldt, der Mutter von Felix und Paula, sondern auch bei vielen Vorsitzenden: „Wir wollen junge Menschen, Familien, in die Anlagen holen – und dann so etwas. Statt Trampoline zu verbieten, sollte der Verband lieber wieder Lobby-Arbeit für die Kleingärtner und ihre Bedürfnisse machen“, sagt Günter Zschau, Chef eines Kleingartenvereins „Uns Fritied III“ in Lichtenhagen.
Trampolin-Verbot gilt seit 2020
Das Trampolin-Verbot – es gilt bereits seit Mitte 2020: Im Juni teilt der Verband der Gartenfreunde nämlich allen Vereinen mit, dass die Sport- und Hüpfgeräte für Kinder nur noch im Mini-Maßstab erlaubt sind. 1,40 Meter Durchmesser dürfen Trampoline nicht überschreiten. Gängige Trampoline mit Netzen als Sturzschutz drumherum haben aber mehr als zwei Meter Durchmesser.
Auch das Planschen hat der Verband eingeschränkt: Wer im heißen Sommer den kleinsten Kleingärtnern eine Abkühlung gönnen will, muss darauf achten, dass die Planschbecken nicht mehr als 300 Liter Wasser fassen. Solche „Pools“ sind dann ebenfalls kaum größer als einen Meter. Zur Begründung verweist der Verband in einem Schreiben an die Vereine (liegt der OZ vor) auf das Bundeskleingartengesetz.
Verband: Trampoline müssen abgebaut werden
Darin sei nämlich unter anderem die „Drittel-Regelung“ festgelegt: Ein Drittel eines Kleingartens darf mit der Laube und „Nebenanlagen“ (dazu zählen auch Wege) bebaut sein, das zweite Drittel muss gärtnerisch genutzt werden. Lediglich das letzte Drittel dürfe für „Erholungszwecke“ genutzt werden.
Auf dem Erholungsdrittel dürften theoretisch auch Kinderspielgeräte stehen – etwa Spielhäuser bis eineinhalb Quadratmeter Grundfläche. Trampoline mit mehr als 1,4 Meter Durchmesser und Pools mit mehr als 300 Litern Fassungsvermögen seien, so der Verband, aber keine Spielgeräte mehr, sondern bauliche Anlagen. „Wir weisen darauf hin, dass die Errichtung von nicht erlaubten Baulichkeiten gegen das Bundeskleingartengesetz verstößt und der Verband der Gartenfreunde den sofortigen Rückbau und die Beseitigung fordern kann“, droht der Dachverband Trampolin-Sündern.
Geschäftsführerin Susann May sagt, die Regeln dienen auch der Sicherheit aller: „Unsere Handlungsempfehlung soll dazu dienen, erhebliche Schäden an Personen und Objekten aufgrund von Sturmfolgen zu verhindern.“
Stadt hält sich raus
May verweist auf OZ-Anfrage zudem auf das Rathaus: Auch die Hansestadt – sie ist der größte Verpächter von Kleingartenflächen an der Warnow – teile die Einschätzung, dass Trampoline „nicht der kleingärtnerischen Nutzung“ dienen.
Doch dort wollen die Verantwortlichen mit dem Trampolin-Verbot nichts zu tun haben: „Der Verband hat sich zu dem Verbot entschlossen. Wir sind lediglich in Kenntnis gesetzt worden“, sagt Bau- und Umweltsenator Holger Matthäus (Grüne).
Junge Gärtner sauer
Dieses starre Beharren auf dem Kleingartengesetz – es sei einfach nicht mehr zeitgemäß, sagt nun Vereinschef Zschau aus Lichtenhagen: „Die Welt hat sich verändert. Und ich erwarte vom Verband, dass er sich für die Bedürfnisse der Kleingärtner – auch der jüngeren – stark macht statt auf alte Regeln zu pochen.“
Zschau weiter: „Das Verbot kam mitten in der Corona-Krise – als die Kinder nicht mehr auf Spielplätze oder in die Schule durften. Aber statt sie dann im Kleingarten wenigstens toben zu lassen, kommt so ein Schreiben.“ Alle Vereine seien auf Nachwuchs angewiesen, auf junge Familien: „Und die haben nun mal andere Interessen als meine Generation.“ Auch Zschau ist schon über 70. „Vor allem wollen die Familien nicht immer bevormundet werden.“
Was Zschau sagt, kann Julia Sievert-Boldt nur unterschreiben: Der Vorstand habe ihr sogar mit Kündigung gedroht, wenn sie das große Trampolin ihrer Kinder nicht abbaut. „Wir sollten das Gerät verkaufen und uns lieber ein kleineres zulegen.“ Dass es auf Seiten des Verbandes und vieler Vorstände so wenig Verständnis für die Lage gäbe, es ärgert sie: „Gerade in der jetzigen Zeit waren wir froh, dass wir unseren schönen Garten haben. Die Kinder haben doch jetzt schon nichts mehr – kaum Schule, keinen Vereinssport, keine Treffen mit Freunden.“ Und nun sollen sie nicht mal ein Trampolin oder einen Pool im Kleingarten haben dürfen ...
Von Andreas Meyer